Der Marktgemeinderat Eschau hat in seiner heutigen Sitzung mit 8 zu 7 Stimmen entschieden, keine kommunalen Flächen für zusätzliche Windenergieanlagen im Vorranggebiet W38 „Häuschenshöhe“ bereitzustellen.

In der namentlichen Abstimmung stimmten der Bürgermeister und Mitglieder der Freien Wähler für die Bereitstellung weitere Verfolgung des Projekts und damit für eine mögliche Bereitstellung von kommunalen Flächen. Dagegen votierten die Vertreter von CSU und HWG sowie ein Mitglied der Freien Wähler.

Damit wurde eine knappe, aber klare Entscheidung über kommunales Eigentum getroffen.

Im Rahmen der Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative haben sich inzwischen mehr als 75 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Hobbachs gegen Windenergieanlagen auf Gemeindeflächen und die damit verbundenen möglichen Folgen ausgesprochen.

Dieses Votum ist rechtlich nicht bindend. Politisch besitzt es angesichts der unmittelbaren Betroffenheit Hobbachs jedoch erhebliches Gewicht.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren zugleich wesentliche Vertrags-, Vergütungs- und Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt. Nach den Aussagen in der Sitzung lagen den Gemeinderäten insbesondere der vollständige Vertragsentwurf und die juristische Bewertung mit ihren Anmerkungen noch nicht vollständig als Entscheidungsgrundlage vor.

Auch der tatsächliche zusätzliche finanzielle Nutzen war nicht abschließend beziffert. Offen blieb unter anderem, welche Einnahmen etwa aus Wegenutzungen oder möglichen gesetzlichen Duldungen auch unabhängig von der Bereitstellung kommunaler Flächen entstehen könnten.

Bei einer Entscheidung, die kommunales Eigentum über viele Jahre bindet, ist Zurückhaltung deshalb kein Stillstand.

Sie ist Ausdruck kommunaler Verantwortung.

Der heutige Beschluss ist dabei kein grundsätzliches Nein zur Windenergie. Entschieden wurde ausschließlich darüber, ob der Markt Eschau zusätzlich eigenes kommunales Eigentum für weitere Windenergieanlagen zur Verfügung stellt.

Private Flächen und die weitere Entwicklung des Vorranggebietes sind davon getrennt zu betrachten.

Die Energiewende braucht Akzeptanz vor Ort. Dazu gehört auch, kommunale Entscheidungen zu respektieren, wenn Nutzen, Folgen und langfristige Bindungen noch nicht ausreichend geklärt sind.

Vor dem Hintergrund des deutlichen Bürgervotums und der noch offenen Fragen ist die Entscheidung nachvollziehbar und verantwortungsvoll. Eine gegenteilige Entscheidung wäre in Hobbach nur schwer vermittelbar gewesen und hätte das Verhältnis zwischen unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Ortsteilen und kommunaler Politik zusätzlich belasten können.

FAKT IST:
Politik muss zuhören, abwägen und entscheiden. Verantwortung bedeutet dabei auch, Nein sagen zu können.

Die Entscheidung aus Eschau sendet zugleich ein Signal über die Gemeindegrenzen hinaus:
Auch ein Nein zur Bereitstellung kommunaler Flächen ist eine legitime kommunale Entscheidung – nicht gegen die Energiewende, sondern für kommunale Eigenverantwortung.

Eine verantwortungsvolle Entscheidung für Hobbach – und für den Zusammenhalt im Markt Eschau.