Windenergie kann einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und regionalen Energieversorgung leisten. Entscheidend ist aber, unter welchen Bedingungen dies vor Ort geschieht.

Beim Windenergieprojekt W38 „Häuschenshöhe“ stellt sich für den Markt Eschau deshalb eine konkrete Frage:

Soll die Gemeinde eigene Flächen und Teile des Bürgerwaldes für zusätzliche Windenergieanlagen zur Verfügung stellen – und sind die Folgen einer solchen Entscheidung ausreichend bekannt?

Wer kommunales Eigentum über Jahrzehnte bindet, braucht dafür eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Dazu gehört auch, den Bürgerwillen ernst zu nehmen und richtig einzuordnen.

Ein deutliches Signal aus Hobbach

Nach Angaben der Bürgerinitiative haben sich rund 70 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Hobbachs mit ihrer Unterschrift gegen Windenergieanlagen auf Gemeindeflächen und die damit verbundenen möglichen Folgen ausgesprochen.

Das ist kein Bürgerentscheid. Aber wenn sich rund 70 Prozent aller Wahlberechtigten eines unmittelbar betroffenen Ortsteils zu einer konkreten örtlichen Frage positionieren, ist das ein deutliches politisches Signal.

Denn hier geht es nicht abstrakt um Windenergie.

Es geht um Hobbach, um kommunale Flächen, mögliche zusätzliche Windenergieanlagen und die damit verbundene Infrastruktur. In den offiziellen Unterlagen wird in diesem Zusammenhang auch ein „Neubau Umspannwerk Eschau-Hobbach“ mit 110-kV-Anbindung genannt.

Gerade deshalb verdient das Votum der unmittelbar betroffenen Menschen besondere Aufmerksamkeit.

Eine allgemein gehaltene Umfrage zur Einstellung gegenüber Windrädern kann selbstverständlich zu einem anderen Ergebnis kommen.

Wenn dabei beispielsweise von 60 Prozent Zustimmung gesprochen wird, stellt sich jedoch die entscheidende Frage:

60 Prozent von wem – und Zustimmung wozu genau?

Denn eine allgemeine Zustimmung zur Windenergie ist nicht dasselbe wie die Zustimmung zu zusätzlichen Anlagen auf konkreten Gemeindeflächen bei Hobbach.

Wer Prozentzahlen miteinander vergleicht, muss auch vergleichen, was gefragt wurde und wer tatsächlich befragt wurde.

Das Hobbacher Votum bindet den Marktgemeinderat rechtlich nicht. Es ist aber ein deutliches Signal, das ernsthaft geprüft und in die politische Abwägung einbezogen werden sollte.

Erst die Fakten kennen.
Den Bürgerwillen ernst nehmen.
Fair abwägen.
Dann entscheiden.