Die aktuelle Diskussion um den Vorschlag der Bundesminister Buschmann (FDP) und Özdemir (GRÜNE) „Containern ohne Strafe“ – im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin – nahm die Arbeitsgruppe Umwelt im CSU-Kreisverband Miltenberg zum Anlass um sich mit dem direktgewählten Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann – Innenpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag – auszutauschen.

„In Deutschland werden rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr weggeworfen, die noch genießbar wären. Das sind im Durchschnitt 78 Kilogramm pro Einwohner. Hierbei handelt es sich nicht nur um Lebensmittel, sondern auch um Arbeit und Energie, die zur Produktion aufgewendet wurden landen im Müll. So könnte mit der Energie, welche in Bayern pro Jahr „weggeworfen“ wird, z.B. die Städte Würzburg, Fürth und Erlangen, etwa ein Jahr lang versorgt werden“, erklärte Christian Schreck zu Beginn des digitalen Austauschs. Deshalb sei es dringend geboten die Verschwendung der Lebensmittel zu reduzieren, denn das sei ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

„Der Vorschlag der Bundesminister Buschmann und Özdemir ist populistisch und ändert am eigentlichen Problem wenig bis nichts. Denn fast 60 Prozent der Lebensmittelabfälle stammen aus Privathaushalten. Ungefähr weitere 17 Prozent werden von Restaurants, Hotels, Kantinen usw. als Essensreste weggeworfen. Im Handel dagegen fallen nur rund sieben Prozent der Lebensmittelabfälle an“, so der Bundestagsabgeordnete.

Beim sogenannten Containern – dem Fischen von Lebensmitteln aus Müllcontainern von Supermärkten – stelle sich auch die Frage der Hygiene: So könne der Verzehr von rohen und bereits längere Zeit ungekühlten Lebensmitteln aus Abfallcontainern für die Gesundheit gefährlich sein. Zudem befinden sich die meisten Müll-Tonnen der Supermärkte in abgesperrten Bereichen.

„Ein Eindringen in diese nicht-öffentlichen Bereiche erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und ggf. auch den der Sachbeschädigung; hierfür kann es in einem Rechtsstaat doch keinen Freibrief geben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 mit Blick auf das Eigentumsgrundrecht auch betont, dass die Strafbarkeit des sogenannten Containerns als Diebstahl nach § 242 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ausdrücklich mit dem Grundgesetz vereinbar ist,“ erläuterte Hoffmann und ergänzte „das Ziel muss doch sein, dass noch verwendbare Lebensmittel gar nicht erst im Abfall landen. Ich habe daher große Sympathie für den Vorschlag, den es bereits 2019 aus den Reihen der CSU gab, nämlich Supermärkte und Discounter ab einer Größe von 400 Quadratmetern – wie etwa in Frankreich oder Tschechien – dazu zu verpflichten, Lebensmittel, die sich z.B. aufgrund Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums oder wegen Druckstellen (etwa an Obst oder Gemüse) nicht mehr verkaufen lassen, an die örtlichen Tafeln abzugeben; Verstöße dagegen sind als Ordnungswidrigkeit einzustufen.“

„Wichtig ist eine bundeseinheitliche Regelung! Damit muss nicht jedes Bundesland oder jede Staatsanwaltschaft Vorfälle unterschiedlich bewerten und handhaben. Es braucht keine Scheinlösungen, sondern weiterhin muss auch das Gebot der Rechtssicherheit gelten“, erklärte Martin Stock und verwies darauf, dass es auch im Landkreis Miltenberg eine ehrenamtlich organisierte Initiative Foodsharing gibt, die sich auf legale Weise dem Problem der Lebensmittelverschwendung annimmt.

Zum Abschluss verwies Monika Schuck noch auf das seit 2016, durch das Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, ins Leben gerufene Bündnis „Wir retten Lebensmittel“ bei dem mittlerweile runde 70 Akteure der Wertschöpfungskette beteiligt sind. Bis heute sind hierbei viele Projekte entstanden u.a. ein Food-Scanner, diverses Schulungsmaterial, aber auch Konzepte für den Bereich der Gemeinschaftsverpflegung.