Schuldenbremse fest in unserer Verfassung verankert
In der gegenwärtigen Lage ist die Schuldenbremse fest in unserer Verfassung verankert, und es erscheint unwahrscheinlich, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit für ihre Änderung gefunden werden könnte – eine Einschätzung, die meiner persönlichen Meinung entspricht und als zutreffend erachtet wird.