Unsere Welt wird immer digitaler, allerdings gibt es ein sehr differenziertes Verständnis vom Begriff „Digitalisierung“. Hier braucht es eine gemeinsame Idee und ein Ziel zur Umsetzung. Alle Digitalisierungsvorhaben müssen grundsätzlich von Anwender- bzw. Bürgerseite gedacht werden.

Digitale Technik durchdringt das alltägliche Leben immer mehr: 90 Prozent der Menschen (älter als 10 Jahren) surfen im Internet, 63 Prozent erledigen ihre Bankgeschäfte online, 55 Prozent nutzen soziale Netzwerke. Aber auch der Anteil älterer Nutzerinnen und Nutzer steigt. So informieren sich 81 Prozent ab 65 Jahren online über Waren und Dienstleistungen!  Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklungen nochmals beschleunigt. 

Es gibt immer noch viele digitale Angebote, die nicht nutzerfreundlich sind und sogar Menschen ausschließen: nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Menschen und viele, die im Umgang mit digitalen Anwendungen ungeübt sind.  

Diese Barrieren gilt es abzubauen, sowie in allen Bereichen die digitale Grundversorgung zu sichern und wie in der BayGovV gefordert, barrierefreie digitale Lösungen zur Verfügung zu stellen. Jede und jeder sollten gleichermaßen an den Chancen der Digitalisierung teilhaben können, denn digitale Teilhabe ist zunehmend auch Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe.

Hintergrundinfo: Im Bereich der Bundesbehörden und in den meisten Bundesländern gibt es mit dem 23. Juni 2021 einen Stichtag für die Barrierefreiheit von Apps und elektronischen Verwaltungsabläufen. Diese Webseiten müssen bereits seit 23. September 2020 eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorweisen.