In der aktuellen Debatte um das Biosphärenreservat Spessart werden oft Begriffe willentlich oder unwissend durcheinander gebracht: „𝐀𝐮𝐬 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐮𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐞𝐧𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧𝐞 𝐅𝐥ä𝐜𝐡𝐞𝐧“ und „𝐒𝐭𝐢𝐥𝐥𝐠𝐞𝐥𝐞𝐠𝐭𝐞 𝐅𝐥ä𝐜𝐡𝐞𝐧“. Es ist wichtig, hier eine klare Abgrenzung zu schaffen!

🔍 𝐀𝐮𝐬 𝐝𝐞𝐫 𝐍𝐮𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐞𝐧𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧𝐞 𝐅𝐥ä𝐜𝐡𝐞𝐧: Diese Flächen werden vorübergehend nicht mehr für forstwirtschaftliche Aktivitäten genutzt. Das hat den Zweck, die Biodiversität zu schützen, den Boden zu erholen oder natürliche Ökosysteme wiederherzustellen. Solche Flächen können später wieder genutzt werden.

🌳 𝐒𝐭𝐢𝐥𝐥𝐠𝐞𝐥𝐞𝐠𝐭𝐞 𝐅𝐥ä𝐜𝐡𝐞𝐧: Diese Flächen sind dauerhaft aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Der Fokus liegt hier auf der Schaffung langfristiger Naturschutzgebiete, dem Erhalt und Schutz natürlicher Lebensräume.

➡️Zusammengefasst bedeutet „Aus der Nutzung genommen“ eine temporäre Pause, während „stillgelegt“ eine dauerhafte Aufgabe der Nutzung darstellt.

➡️➡️Kernzone in einem Biosphärenreservat: Diese dient dem Schutz von Biotopen, Arten und natürlichen Prozessen. Sie wird daher nicht bewirtschaftet. Rechtlich werden diese Flächen als Naturschutzgebiete gesichert. Damit handelt es sich um eine stillgelegte Fläche.